Für Berechtige

Der Lizenznehmer tätigt nicht nur mit dem Erwerb der neuen Software erhebliche Investitionen, sondern beschafft vielfach auch dazugehörende Hardware. Darüber hinaus muss ein Lizenznehmer oft gleichzeitig neue Mitarbeiter rekrutieren und alle Anwender der Software ausbilden und schulen. Ein Lizenznehmer  begibt sich folglich bei der Wahl einer Software in eine starke Abhängigkeit vom Software-Hersteller. Und trotz dieser Abhängigkeit erhält ein Lizenznehmer ohne expliziten Wunsch in der Regel trotzdem keinen Zugriff auf den Source-Code der Software.

In Fällen der Nichterfüllung von Wartungsverpflichtungen, bei Geschäftsaufgabe, Geschäftsübernahme/M&A oder bei Konkurs des Software-Herstellers steht der Lizenznehmer vor einer ungewissen Zukunft. Einzig der Zugriff auf den Source-Code und auf die Dokumentationen und Programmierunterlagen bildet in solchen Fällen den Schlüssel zur weiteren produktiven Verwendbarkeit der Software.

Software-Escrow-Lösungen von SWEAG erfüllen die Bedürfnisse von Ihnen als berechtigter Lizenznehmer

Als Lizenznehmer haben Sie:

  • erheblich in Ihre EDV-Lösung investiert
  • Interesse an einer längerfristigen Nutzung Ihrer Software

Unsere Antwort:

  • die SWEAG Software-Escrow-Lösungen umfassen Herausgabebedingungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind

Als Lizenznehmer wollen Sie:

  • vom Schicksal (Konkurs, Geschäftsaufgabe, etc.) und von der Leistungsbereitschaft Ihres Software-Herstellers unabhängig sein
  • die Verfügbarkeit des Source-Codes, der für die Softwarewartung unerlässlichen ist, sicherstellen

Ihre Vorteile:

  • die SWEAG Software-Escrow-Agreements stellen sicher, dass kein Zugriff der Konkursmasse oder von Erben auf den Source-Code möglich ist
  • die SWEAG Software-Escrow Lösungen ermöglicht die Sicherstellung der Wartung durch sofortigen Zugriff auf den Source-Code beim Eintritt eines Herausgabefalles

Interessiert?

Gerne beraten wir Sie persönlich, um Ihnen die für Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Software-Escrow-Lösung aufzeigen zu können.

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