Software-Hersteller

Der Software-Hersteller wird in zunehmendem Masse von Kunden oder Vertriebspartnern mit der Forderung nach Sicherheit konfrontiert. Mit Hilfe der SWEAG-Software-Escrow-Dienstleistungen kann er solche Kundenwünsche einfach und rasch befriedigen. Der Software-Hersteller wählt zwischen einer individualisierten Hinterlegung für den konkreten Kunden oder einer Hinterlegung seines Standardproduktes zugunsten eines zahlenmässig unbestimmten und jederzeit erweiterbaren Kundenkreises, ohne den Source-Code preiszugeben.

Software-Escrow-Lösungen von SWEAG erfüllen die Bedürfnisse von Ihnen als Software-Hersteller

Als Software-Hersteller haben Sie:

  • Kapital und Know-how in Ihre Softwareentwicklungen investiert
  • erhöhte Kundenansprüche bezüglich Source-Code Zugriff zu befriedigen

Unsere Antwort:

  • SWEAG bietet individualisierte Hinterlegungen des Source-Codes für jeden Ihrer Kunden separat, insbesondere bei kundenspezifischen Software-Entwicklungen
  • SWEAG bietet auch Mehrfachhinterlegung für einen jederzeit erweiterbaren Kundenkreis, beispielsweise im Falle von Standard-Software

Als Software-Hersteller wollen Sie:

  • Ihr geistiges Eigentum schützen
  • Sicherheitsbedürfnisse Ihrer Kunden einfach und rasch erfüllen
  • Ihre Vertrauenswürdigkeit als Anbieter von Software erhöhen

Ihre Vorteile:

  • verstärktes Vertrauen Ihrer Kundschaft durch neutrale und professionelle Hinterlegung des Source-Codes bei SWEAG
  • einfaches, standardisiertes, von SWEAG etabliertes Verfahren zur Herausgabe des Source-Codes
  • Schutz Ihres geistigen Eigentums, durch die Absicherung durch fiduziarisches Eigentum an SWEAG als Schutz vor Fremdzugriffen
  • Erfüllung der ISO 9001 Anforderungen

Systemintegrator

Der Systemintegrator kann in doppelter Hinsicht von den SWEAG-Dienstleistungen profitieren. Als Generalunternehmer muss er für die Produkte seiner Software-Unterlieferanten Garantien leisten, die er ohne entsprechenden Zugriff auf die den Source-Code der eingesetzten Software nur in fahrlässiger Weise übernehmen kann. Zudem wird ein Systemintegrator von Seiten der Lizenznehmer mit den gleichen Bedürfnissen wie ein Software-Hersteller konfrontiert, jedoch aufgrund der Natur des Geschäftes und insbesondere in Bezug auf dessen Interessenwert in potenzierter Form.

Software Escrow für den Systemintegrator

Als Systemintegrator (EDV-Generalunternehmer) haben Sie:

  • die volle Verantwortung für die Leistung Ihrer Unterlieferanten
  • Grosskunden mit besonders hohen und langfristigen Sicherheitsbedürfnissen

Unsere Antwort:

  • massgeschneiderte, etablierte Software-Escrow-Lösungen von SWEAG für Generalunternehmen und deren Grosskunden

Als EDV-Generalunternehmer wollen Sie:

  • nötigenfalls auf den Source Code Ihrer Unterlieferanten zurückgreifen können
  • Ihren Kunden einen langfristigen Nutzen der EDV-Lösung anbieten

Ihre Vorteile:

  • die Realisierung der EDV-Lösung ist vom Ausfall eines Unterlieferanten unabhängig
  • Schaffen einer strategischen Erfolgsposition

Wer kontrolliert den Inhalt des Hinterlegungsobjektes?

Dem Berechtigten wird im Software-Escrow-Agreement regelmässig das Recht eingeräumt, gemeinsam mit dem Software-Hersteller als Hinterleger das Hinterlegungsobjekt inhaltlich zu überprüfen. Die SWEAG prüft das Hinterlegungsobjekt nur nach Anzahl und äusserer Erscheinungsform. Eine Prüfung in inhaltlicher Hinsicht nimmt die SWEAG nicht vor, da die für die materielle Überprüfung notwendige Test- oder Produktivumgebung bei der SWEAG nicht vorhanden ist. Auf Wunsch der Parteien bietet die SWEAG jedoch Unterstützung für die Abwicklung einer Codeüberprüfung an.

Interessiert?

Gerne beraten wir Sie persönlich, um Ihnen die für Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Software-Escrow-Lösung aufzeigen zu können.

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