Weshalb ein Software-Escrow bei SWEAG Software Escrow AG
In jedem Unternehmen kommt heute hochspezialisierte oder spezifisch entwickelte Software zum Einsatz. Dadurch entsteht ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Software-Hersteller und -Lizenznehmer. Um bei einem Ausfall des Software-Herstellers gewappnet zu sein, ist Ihr Unternehmen gut beraten, ein Software-Escrow-Agreement abzuschliessen, welches Ihnen in einer solchen Ausnahmesituation Zugriff und Verwendung des Source-Codes zur Software ermöglicht.
mehr erfahrenWAS IST SOFTWARE-ESCROW?
Unter Software-Escrow wird die Hinterlegung von Software Source-Codes, vorzugsweise zusammen mit deren Entwicklungsunterlagen verstanden. Software-Escrow bietet Sicherheit bezüglich langfristiger Verfügbarkeit von technischem Know-how. Im Gegensatz zu einer einzig auf physische Sicherheit ausgerichteten Hinterlegung, wie sie etwa eine Depot- oder Schrankfachhinterlegung bei einer Bank bedeutet, wird beim spezialisierten Software-Escrow von SWEAG auch den rechtlichen Sicherheitsansprüchen Rechnung getragen.
mehr erfahrenWas ist der Sinn eines Software-Escrow?
Der Lizenznehmer, d.h. der Berechtigte aus dem Software-Escrow-Agreement, soll mittels Hinterlegung des Source-Codes in die Lage versetzt werden, die vom Software-Hersteller geschuldeten Leistungen selber vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, falls dieser die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht gehörig erbringt oder erbringen kann.
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Unsere Leistungen
Gründe für die Software-Escrow von SWEAG
Vorzüge gegenüber Banken, Anwälten, Treuhändern oder anderen Anbietern als Hinterlegungsstelle
Die Hinterlegung des Source-Codes im Schrankfach bei einer Bank oder in einem Tresor bei einem Anwalt oder einem Treuhänder wird den gegenseitigen Interessen des Software-Herstellers als Hinterleger und des Lizenznehmers als Berechtigten kaum je gerecht. Insbesondere dann, wenn nur der Software-Hersteller als Hinterleger Zugang zum Schrankfach hat, kann der Lizenznehmer als Berechtigter ohne Zustimmung des Hinterlegers nicht auf den Source-Code zugreifen. Und wenn die Parteien nur gemeinsam auf das Schrankfach zugreifen können, ist es dem Hinterleger ebenfalls möglich, den Zugriff auf den Source-Code im Herausgabefall zu verhindern. Auch der umgekehrte Fall ist nicht sachgerecht: Erhält der Berechtigte die Möglichkeit, alleine auf das Schrankfach zuzugreifen, verliert der Hinterleger jegliche Kontrolle über den Gebrauch des hinterlegten Source-Codes.
Ein weiteres Problem der Schrankfachhinterlegung ist deren fehlende Konkurssicherheit. Die Bank, ein Anwalt oder Treuhänder als Hinterlegungsstelle erwirbt regelmässig kein fiduziarisches Eigentum am hinterlegten Source-Code. Fällt in einem solchen Fall der Software-Hersteller als Hinterleger in Konkurs, so gehört der im Schrankfach hinterlegte Source-Code zur Konkursmasse und steht dem Berechtigten nicht zur Verfügung. Überdies verfügen Anwälte und Treuhänder in der Regel nicht über das geschäftsspezifische Know-how und die geeigneten Räumlichkeiten für die Hinterlegung von Software.
Die Software-Escrow-Lösungen von SWEAG dagegen begegnen den vorerwähnten Risiken in besonderem Masse. Bei der SWEAG profitieren Sie vom seit 1992 etablierten Know-how sowie dem Stand der Technik und den Bedürfnissen angepassten Dienstleistungen. Dank der bedürfnisorientierten Ausarbeitung des Software-Escrow-Agreements sowie der massgeschneiderten Lösungen der SWEAG, erhalten Sie diejenigen, professionelle Dienstleistungen von SWEAG als spezialisierte Escrow-Agentin, die optimal zu Ihren konkreten Umstände passen.
Welche Parteien sind an einem Software-Escrow-Agreement beteiligt?
In aller Regel handelt es sich um ein Dreiparteienverhältnis. Das Software-Escrow-Agreement wird zwischen der SWEAG (Escrow Agent bzw. Hinterlegungsstelle), dem Hinterleger (Software-Hersteller) und dem Berechtigten (Lizenznehmer) abgeschlossen.
Auf welche Dauer wird das Software-Escrow-Agreement abgeschlossen?
Das Software-Escrow-Agreement ist ein Dauervertrag, der durch Herausgabe an den Berechtigten (Lizenznehmer) oder durch Rückgabe an den Hinterleger (Software-Hersteller) nach Ablauf der vereinbarten Zeitdauer beendet wird. Abgeschlossen wird das Software-Escrow-Agreement auf die Zeitdauer, während welcher der Berechtigte (Lizenznehmer) auf die Software angewiesen ist.
Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie persönlich, um Ihnen die für Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Software-Escrow-Lösung aufzeigen zu können.