Der Software-Hersteller einer standardisierten Software schliesst mit der SWEAG ein Software-Escrow-Agreement ab und räumt darin den auf einer erweiterbaren Berechtigtenliste aufgeführten Lizenznehmern einen vertraglich definierten Herausgabeanspruch ein. Er übergibt der SWEAG den Source-Code zu treuhänderischem Eigentum in sicheren Gewahrsam. Die SWEAG gibt das Source-Code und ggf. andere Hinterlegungsobjekte (z.B. Dokumentationen) an die Berechtigten (Lizenznehmer) in Form eines Kopier-Exemplar heraus, sofern eine vertragliche Voraussetzung erfüllt ist.