Codeüberprüfungen

Eine Überprüfung des Hinterlegungsobjektes ist in der Regel nur da sinnvoll machbar, wo der Code in einer Test- oder Produktivumgebung eingesetzt und kompiliert werden kann. Deshalb bieten wir Hand bei der operativen Abwicklung einer Codeüberprüfung, sei dies etwa beim Hersteller oder beim Anwender sowie beim darauffolgenden Transport zum Hinterlegungsort.

Wer kontrolliert den Inhalt des Hinterlegungsobjektes?

Dem Berechtigten wird im Software-Escrow-Agreement regelmässig das Recht eingeräumt, gemeinsam mit dem Software-Hersteller als Hinterleger das Hinterlegungsobjekt inhaltlich zu überprüfen. Die SWEAG prüft das Hinterlegungsobjekt nur nach Anzahl und äusserer Erscheinungsform. Eine Prüfung in inhaltlicher Hinsicht nimmt die SWEAG nicht vor, da die für die materielle Überprüfung notwendige Test- oder Produktivumgebung bei der SWEAG nicht vorhanden ist. Auf Wunsch der Parteien bietet die SWEAG jedoch Unterstützung für die Abwicklung einer Codeüberprüfung an.

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Gerne beraten wir Sie persönlich, um Ihnen die für Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Software Escrow Lösung aufzeigen zu können.

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